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Mit Beginn
des Schuljahres 2009/20010 traten neue Regelungen für die
Prüfungsabnahme zur Mofaprüfbescheinigung in Kraft (siehe unten angefügte
Pdf-Datei.
Dabei wird sich an der Durchführung der
Mofakurse an den Schulen nichts ändern. Der gesamte Erlass
bleibt bestehen, bis auf die Abnahme der theoretischen Prüfung
zum Erwerb der Prüfbescheinigung. Diese wird künftig nur noch
beim TÜV am PC möglich sein.
Nach
erfolgreichem Abschluss des Mofakurses (18 Doppelstunden Theorie
und Praxis, sowie einer theoretischen und einer praktischen
Lernzielkontrolle) erhalten die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer eine
"Ausbildungsbescheinigung" mit welcher
die Mofakursteilnehmerinnen / Teilnehmer sich
beim TÜV für die Abnahme der amtlichen Prüfung anmelden können.
Alles weitere entnehmen Sie bitte dem
RdErlass.
Nach bekannt
werden des neuen Erlasses und der dazugehörigen Ausführungen in
den Rahmenvorgaben werden wir an dieser Stelle sofort berichten.
Ferner werden wir auf der Fachtagung der
Fachberaterinnen und Fachberater VE am 23./24.09 in Haltern am
See in einem Workshop ausgiebig
darüber beraten.

Erlass zum Erwerb Muster Ausbildungsbescheinigung
RdErlass §5
FEV
der Mofaprüfbescheinigung

Voraussetzung für die
Durchführung eines
Mofakurses in der Schule
TÜV_Hinweise
Schulinfo Mofa
Liste 1
der Prüfstellen
Liste 2 der Prüfstellen
Infopost TÜV vom 01.07.11
Power Point
Die Mofaprüfung beim
TÜV

Eine Zusammenfassung
aller Einzelprogramme,
Erlasse und
Richtlinien als
Mofakurs Handreichung
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